Bauholz und Abbruchholz umfassen fast alle Formen von Holzabfällen, die im privaten, gewerblichen und baulichen Bereich anfallen können, wie Europaletten, Holzvertäfelungen, Spanplatten und Holzpaneele.
Holz mit Teerpappeanhaftungen, Fensterholz sowie Palisaden und Jägerzäune können jedoch nicht als Altholz oder Bauholz betrachtet werden, da diese Hölzer stark behandelt oder kesseldruckimprägniert sind und somit als Sonderabfall gelten. Altholz, Bauholz und Abbruchholz können Sie über unsere Container entsorgen, die anschließend in zahlreichen Holzkraftwerken im Umland zu 100% verwertet werden.
Was gehört in einen Container für Altholz, Bauholz und Abbruchholz?
Folgende Materialien dürfen nicht über den Container für Altholz, Bauholz und Abbruchholz entsorgt werden:
Mindestmengen je Container:
Wir können die Mindestmengen je nach Abfallsorte und Transportstrecke individuell anpassen. Unsere Container dürfen nur nach Vereinbarung zur Dauermiete verwendet werden, und nach 14 Tagen fallen zusätzliche Gebühren an.
